Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Jänner 2024
Alle Geschäfte zwischen nachfolgend „Auftraggeber“ und „Pixero GmbH“ (nachfolgend Auftragnehmer) unterliegen ausnahmslos diesen geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden, Auftraggebern, Lieferanten und unter dem Namen Pixero agierende Personen müssen zur Geltung dieser von Pixero GmbH schriftlich anerkannt werden.
Alle weiteren Vereinbarungen (abweichende als auch ergänzende) bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch Unterfertigung von Pixero GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser "AGB" hat keine Auswirkungen auf die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Berücksichtigung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine gültige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1. Allgemeines
1.1 Die Grundlage der Geschäftsbeziehung bildet der jeweilige Produktionsauftrag/Auftragsbestätigung, der sämtliche vereinbarten Leistungen und Vergütungen festhält. Unsere Angebote bleiben stets freibleibend in Bezug auf Preis und Lieferzeit, wobei projektbezogene Angebote für 14 (vierzehn) Tage verbindlich sind.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Pixero GmbH und dem Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein weiterer Widerspruch gegen die AGBs des Auftraggebers durch die Filmproduktion ist nicht erforderlich.
1.3 Mündliche Aufträge werden bindend, sobald der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat, und die Berechnung erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste von Pixero GmbH. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Pixero GmbH macht ansonsten angenommene Aufträge verbindlich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn dieser den geänderten AGB nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerspricht; darauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Abweichungen von +/- 5 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 5 Prozent wird die Pixero GmbH den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen, und diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht.
2. Honorar & Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer ab unserem Geschäftssitz und beinhalten nicht Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Pixero GmbH berechnet alle Leistungen separat, die nicht ausdrücklich in der vereinbarten Auftragssumme enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere Nebenleistungen wie der Erwerb von Musikrechten oder die Beauftragung von Sprechern für Off-Texte.
2.2 Für Fahrten die über 30 Kilometer ab Hauptplatz 17, 4050 Traun hinausgehen, sieht die Pixero GmbH Spesen und Kilometergelder vor. In der Regel orientieren wir uns am amtlichen Kilometergeld von € 0,42 pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto. Diese Kosten werden bereits im Angebot individuell und so detailliert wie möglich festgelegt und sind Bestandteil der Gesamtauftragssumme.
2.3 Die Pixero GmbH plant einen maximalen Arbeitszeitrahmen von 10 Stunden pro Drehtag ein. Eventuelle Verschiebungen des Drehs aufgrund von Wetterbedingungen, also das Wetterrisiko, sind nicht in den kalkulierten Produktionskosten enthalten. Zusätzliche Kosten, die durch solche Verschiebungen entstehen, werden auf Basis des tatsächlichen Aufwands sowie der erforderlichen Material- und Personalaufwendungen in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen und Termine
3.1 Folgende Zahlungsbedingungen gelten:
Projektkosten bis 5.000€ netto: 100% bei Projektabnahme
Projektkosten von 5.001€ - 15.000€ netto: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Projektabnahme
Projektkosten ab 15.001€ netto: 40% bei Auftragserteilung, 30% nach dem letzten Drehtag, 30% bei Projektabnahme
Anderweitige Vereinbarungen müssen vor Auftragserteilung von Pixero GmbH schriftlich zugestimmt werden.
3.2 Bei Zahlungsverzugs von mehr als 5 Werktagen ist die Pixero GmbH berechtigt, entsprechende Verzugszinsen sowie Mahnspesen in Rechnung zu stellen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlfrist von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug auf das angegebene Konto zu begleichen.
3.4 Sollte die Zahlfrist überschritten werden, so gelten Mahngebühren in Höhe von 10€ für die erste Mahnung, 25€ für die zweite Mahnung sowie 50€ für die dritte und letzte Mahnung. Bei Überschreiten der Zahlfrist von mehr als 10 Werktagen werden zudem Verzugszinsen in Höhe des 3fachen allgemeinen Basiszinssatz für den gesamten Zeitraum des Überzugs in Rechnung gestellt. Diese Bedingungen gelten bei Auftragsannahme als vereinbart.
3.5 Wenn der Auftraggeber vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet, behält sich die Pixero GmbH das Recht vor, die Projektarbeiten vorübergehend auszusetzen und erst nach vollständigem Zahlungseingang wieder aufzunehmen. Infolgedessen verschiebt sich der vereinbarte Abschlusstermin entsprechend der Dauer der Zahlungsverzögerung.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, dienen die angegebenen Liefer- oder Leistungsfristen lediglich als ungefähre und unverbindliche Angaben. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Pixero GmbH.
3.7 Im Falle einer Verzögerung der Lieferung oder Leistung seitens der Pixero GmbH, die sie nicht zu vertreten hat (zum Beispiel aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Umständen), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Wenn solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, behalten sich der Auftraggeber und die Pixero GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
3.8 Im Falle eines Verzugs seitens der Pixero GmbH kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Pixero GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese ereignislos verstrichen ist.
3.9 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.
4. Kreativleistung, Pitches, Änderungen und Abwandlungen
4.1 Sollte die Pixero GmbH nach einer Präsentation/Pitch/Angebotslegung keinen Auftrag erhalten, verbleiben sämtliche Leistungen, insbesondere alle Unterlagen und deren Inhalte, im Eigentum der Pixero GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen oder weiterzugeben. Stattdessen sind alle Kopien und Unterlage unverzüglich an die Pixero GmbH zurückzusenden, und sämtliche angefertigten digitalen Kopien sind zu vernichten.
4.2 Falls die im Rahmen einer Präsentation dem Auftraggeber vorgestellten Ideen, Konzepte oder Storyboards nicht für diesen genutzt werden, behält sich die Pixero GmbH das Recht vor, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Vor allem ist die Umsetzung der Ideen, Konzepte oder Storyboards durch Mitbewerber strengstens untersagt.
4.3 Ohne Zustimmung durch die Pixero GmbH ist jede Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Verbreitung verboten.
4.4 Prinzipiell hat der Auftraggeber die Gelegenheit, an der Gestaltung des Projekts teilzuhaben. Dabei behält sich die Pixero GmbH jedoch das Recht vor, dass der künstlerische Stil und die Fachkompetenz der Pixero GmbH Vorrang vor diesem Mitwirkungsrecht des Auftraggebers haben.
4.5 Alle Rückmeldungen und Änderungswünsche des Auftraggebers müssen schriftlich und so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen) an die Pixero GmbH übermittelt werden. Die Pixero GmbH behält sich das Recht vor, den Mehraufwand, der durch Änderungen seitens des Auftraggebers entsteht und über den ursprünglich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Arbeitsaufwand hinausgeht, in Rechnung zu stellen.
5. Urheberrecht, Kennzeichnung und Genehmigungen/Abnahmen
5.1 Die Pixero GmbH behält sich das Recht vor, auf sämtlichen Informationsmitteln wie Websites, Print-Produkten, Videos, Fotos sowie Präsentationen usw. und bei allen Maßnahmen auf sich selbst und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entgelt für diese Art der Erwähnung.
5.2 Der Kunde/Auftraggeber ist dazu aufgefordert, sämtliche vorgeschlagenen oder durchzuführenden Leistungen/Änderungen und Maßnahmen der Pixero GmbH zu überprüfen und diese innerhalb von 5 Werktagen, jedoch möglichst umgehend nach Vorlage, schriftlich zu genehmigen. Falls die Freigabe nicht rechtzeitig erfolgt, gelten die vorgeschlagenen Leistungen/Änderungen oder Maßnahmen als genehmigt. Werden Leistungen/Änderungen oder Maßnahmen aufgrund telefonischer Absprachen, Absprachen in Meetings oder anderweitigen Gesprächen fixiert, erfolgt die Freigabe durch den Kunden auf Grundlage der Aufzeichnungen von Pixero GmbH.
5.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung der rechtlichen Aspekte, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs- und Kennzeichenrechte, im Zusammenhang mit den von der Pixero GmbH erbrachten Leistungen. Dies betrifft vor allem Inhalte, die Bild-, Text-, Video- oder Audiomaterial enthalten, welches vom Kunden bereitgestellt wurde. Eine externe rechtliche Prüfung durch die Pixero GmbH erfolgt auf schriftlichen Kundenwunsch. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Kunden mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.
5.4 Das Urheberrecht an den erstellten Fotos, Videos, Audiomaterial weiteren Werken verbleibt in jedem Fall bei der Pixero GmbH und ist nicht übertragbar. Die Verwertungsrechte, Nutzungsrechte oder anderweitige Schutzrechte gehen im Rahmen der im Angebot festgelegten Bedingungen an den Kunden erst nach vollständiger Zahlung über. Erweiterte Verwertungs-, Nutzungs- oder Schutzrechte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Pixero GmbH.
5.5 Unabhängig von jeglicher Übertragung von Rechten behält sich die Pixero GmbH das Recht vor, sämtliche Filme, Fotos sowie Making-Of-Fotos und -Filme zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Dies schließt auch Fälle ein, in denen diese Werke urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers enthalten. Diese Nutzung zu Eigenwerbezwecken erstreckt sich sowohl auf das fertige Werk als auch auf das im Rahmen des Projekts erstellte Rohmaterial. Dies kann sowohl in Einzelveröffentlichungen als auch in Integrationen in andere Werke wie Portfolios oder Showreels erfolgen.
5.6 Die schriftliche Zustimmung der Pixero GmbH ist erforderlich, um die räumliche, zeitliche und plattformbezogene Erweiterung der vereinbarten Nutzungs-, Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der im Angebot festgelegten Auflage zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Schäden und nachfolgende Forderungen, die der Pixero GmbH durch die Überschreitung der vereinbarten Grenzen für räumliche, zeitliche und plattformbezogene Verbreitung entstehen.
5.7 Zahlungen an uns können grundsätzlich nicht als Ausgleich für die Übertragung von Rechten seitens der AKM/GEMA betrachtet werden, da diese Rechte nicht übertragbar sind.
5.8 Die gelieferten Waren und kreativen Werke bleiben im Eigentum der Pixero GmbH, bis die vollständige Zahlung der Auftragssumme erfolgt ist und sämtliche vergangenen sowie zukünftigen Lieferungen im Rahmen der Geschäftsverbindung beglichen wurden. Eine mögliche Nutzungsrechtevereinbarung oder Nutzungsrechteerklärung tritt erst mit der vollständigen Bezahlung der Auftragssumme in Kraft, üblicherweise mit der Begleichung der letzten Rechnung im Zusammenhang mit dem Auftrag. Jegliches Nutzungsrecht wird als nicht erteilt betrachtet, solange die Auftragssumme nicht vollständig bezahlt wurde.
6. Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz
6.1 Die Pixero GmbH übernimmt generell lediglich die gesetzliche Gewährleistungspflicht für technische Mängel. Mängelansprüche aufgrund künstlerischer oder gestalterischer Einzelheiten sind ausgeschlossen.
6.2 Pixero GmbH ist verpflichtet, bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder andere Umstände verursacht werden, das Rohmaterial zu ersetzen.
6.3 Die Pixero GmbH schließt Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus, insbesondere in Bezug auf Verzögerungen, Unmöglichkeit der Leistung, positive Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafte oder unvollständige Leistung, Folgeschäden aufgrund von Mängeln oder unerlaubten Handlungen. Diese Ausschlüsse gelten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Pixero GmbH.
6.4 Kosten für die Herstellung, Aufnahmen, Honorar- und Gagenforderungen sind von der Haftung der Pixero GmbH ausgeschlossen. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs beschränkt sich die Verpflichtung der Pixero GmbH nach ihrer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte eine Nachbesserung mehrfach erfolglos sein, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung zu.
6.5 Für Schäden des Kunden, sowohl unmittelbare als auch mittelbare, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, besteht bei leichter Fahrlässigkeit von Seiten der Pixero GmbH sowie ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen keine Haftung. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit liegt beim Geschädigten. Soweit die Haftung der Pixero GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6.6 Die Pixero GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit den von der Pixero GmbH erbrachten Leistungen (z.B. Werbemaßnahmen) geltend gemacht werden, sofern die Pixero GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit keine Schadensersatzpflicht begründet. Dies schließt insbesondere die Haftung der Pixero GmbH für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie etwaige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pixero GmbH in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
6.7 Die Frist für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers beträgt höchstens sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden oder, im Falle der Unkenntnis, spätestens drei Jahre ab der Handlung der Pixero GmbH, die zur Verletzung führte. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist auf den Netto-Auftragswert beschränkt.
7. Produktionsverschiebungen und Absagen
7.1 Falls ein Auftrag aufgrund von Umständen, die nicht in der Verantwortung der Pixero GmbH liegen, nicht ausgeführt werden kann, steht der Pixero GmbH ohne die Notwendigkeit eines Nachweises für entstandene Schäden eine Ausfallsumme in Höhe von 60% der vereinbarten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Pixero GmbH liegen, begonnen wurde, jedoch nicht abgeschlossen werden kann, wird vollständig in Rechnung gestellt. Ein Auftrag gilt als "begonnen", sobald mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß dem Auftrag tatsächlich begonnen wurde.
Bis einschließlich 15 Tage vor dem geplanten Produktionsdatum:
30% der vereinbarten Auftragssumme
14 bis 6 Tage vor dem geplanten Produktionsdatum:
60% der vereinbarten Auftragssumme
Innerhalb von 5 Tagen bis 1 Tag vor dem geplanten Produktionsdatum:
80% der vereinbarten Auftragssumme
Bei weniger als 1 Tag vor dem geplanten Produktionsdatum:
100% der vereinbarten Auftragssumme
8. Contentbibliothek und Archivierung
8.1 Alle von der Pixero GmbH erstellten Foto- und Filmmaterialien sowie zugehörige Dateien werden bis zur Projektabwicklung redundant auf Festplatten gespeichert, um das Projekt vor möglichen Datenverlusten zu schützen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt die Archivierung sämtlicher erstellter Daten und aller zusätzlich verwendeten Dateien. Dies geschieht zwar redundant und nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch übernimmt die Pixero GmbH keine Haftung für mögliche Datenverluste, die ab dem Rechnungsdatum der finalen Rechnung auftreten.
8.2 Die Möglichkeit einer redundanten Archivierung für Projekte des Auftraggebers besteht. Dies erfordert jedoch eine schriftliche Anfrage sowie die anschließende Bezahlung der entstehenden Kosten.
8.3 Das Rohmaterial wird für die Einsicht in der Contenbibliothek grundlegend sortiert und entwickelt. Der Kunde/Auftraggeber hat die Möglichkeit das entstandene Material online unter seinem Zugang zu sichten. Die Nutzungs- & Verwertungsrechte des Materials in der Contentbibliothek stehen der Pixero GmbH zu und können für weitere Projekte des Auftraggebers gegen Aufzahlung lizenziert werden. Es besteht kein unentgeltlicher Anspruch.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Pixero GmbH ergeben, unterliegen dem österreichischen materiellen Recht.
9.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Pixero GmbH ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Pixero GmbH vereinbart. Trotz dieser Vereinbarung behält sich die Pixero GmbH das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Für den Fall, dass in diesem Vertrag Bezeichnungen, die auf natürliche Personen verweisen, ausschließlich in männlicher Form genannt sind, gelten sie gleichermaßen für Frauen und Männer. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.